Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Lemförde bietet ein Baugrundstück in Lemförde durch Teilung des Flurstücks 26/10 der Flur 5 in der Gemarkung Lemförde (Ecke Straße Lohgerberei / Straße Landriede) mit einer Größe von jeweils ca. 600 m² zum Verkauf an. Die Grundstücke sind für eine Bebauung mit einem Wohnhaus vorgesehen. Die Vermessung der Baugrundstücke ist noch nicht erfolgt, der Zuschnitt ist wie folgt geplant (siehe Bild).
Der Kaufpreis beträgt 120 €/m² zuzüglich anfallender Nebenkosten, insbesondere Vermessungskosten, Notarkosten und Grunderwerbsteuer. Der Verkauf erfolgt im derzeit vorhandenen Zustand und erschließungsbeitragspflichtig, das heißt, dass die Kosten für Abwasser-, Wasser- und Regenwasseranschlüsse nicht im Kaufpreis enthalten sind.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt unter bestimmten Bedingungen. Interessierte Käufer*innen werden gebeten, folgende Hinweise zu beachten:
Voraussetzungen für den Erwerb sind unter anderem
- Kirchliche Mitgliedschaft: Bauinteressierte können nur berücksichtigt werden, wenn sie mindestens seit dem 1. Januar 2024 Mitglied der Ev.-luth. Kirche oder einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) sind. Ein entsprechender Nach-weis kann erforderlich sein.
- Kirchenaufsichtliche Genehmigung erforderlich: Der Abschluss eines Kaufvertrages bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. An diese Genehmigung können weitere rechtliche Vorgaben geknüpft sein.
Bedingungen des Kaufvertrags
- Bauverpflichtung & Rückkaufrecht: Die Wohnhäuser müssen innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss fertiggestellt sein. Andernfalls behält sich die Kirchengemeinde ein Rückkaufrecht vor. Bis zum jeweiligen Baubeginn sollten die Grundstücke in einem ordentlichen Zustand gehalten werden. Ein Weiterverkauf des unbebauten Grundstücks ist unzulässig.
- Nutzungsbeschränkungen: Die Grundstücke dürfen nicht für Zwecke genutzt werden, die im Widerspruch zu den Werten der evangelischen Kirche stehen oder das Wirken der evangelischen Kirche herabwürdigen. Darüber hinaus sind folgende Nutzungen unter-sagt:
- Gastwirtschaften, Diskotheken, Spielhallen oder Vergnügungsstätten mit sexuellem Charakter
- Sexshops oder ähnliche Einrichtungen
- Betriebe oder Anlagen, die die Nachbarschaft durch Lärm, Gerüche oder Rauch belästigen könnten.
- Kirchliche Veranstaltungen: Die Käufer*innen können keine Unterlassung von kirchlichen Veranstaltungen auf den benachbarten Grundstücken verlangen. Dies betrifft insbesondere Gemeindefeste und Veranstaltungen im Freien.
Wichtiger Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erwerb der Grundstücke. Die Entscheidung über die Vergabe liegt bei der Kirchengemeinde.
Interessiert? Jetzt Kontakt aufnehmen!
Für weitere Informationen und Bewerbungen wenden Sie sich bitte an:
Pastor Hendrik Hundertmark.
Bewerbungen können bis einschließlich 15. Juni 2026 eingehen per E-Mail an Hendrik.Hundertmark@evlka.de oder postalisch an:
Ev-luth. Kirchengemeinde Lemförde
Pastorenstr. 9a
49448 Lemförde